Bruchteilsgemeinschaften
Die Verwaltung von Bruchteilsgemeinschaften ist im BGG geregelt.
Auf Grundlage des Gesetzestextes klären wir:
- die Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Abschlüsse mit Versorgungsträgern
- den gesamten Zahlungsverkehr
- die Erstellung der Jährlichen Abrechnungen
Ihre Hausverwaltungs KG Lübke & Co.