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Bruchteilsgemeinschaften

Die Verwaltung von Bruchteilsgemeinschaften ist im BGG geregelt.
Auf Grundlage des Gesetzestextes klären wir:

  • die Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Abschlüsse mit Versorgungsträgern
  • den gesamten Zahlungsverkehr
  • die Erstellung der Jährlichen Abrechnungen

Ihre Hausverwaltungs KG Lübke & Co.